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07.07.2021

Ausschreibungen zu On-Demand-Verkehren

In letzter Zeit sind viele Ausschreibungen zu On-Demand-Verkehren veröffentlicht worden. Da wir uns damit intensiv beschäftigt haben, möchten wir an dieser Stelle auf ein paar wichtige Details eingehen, die bei Nichtbeachtung dazu führen können, dass Ihr Projekt bei weitem nicht so erfolgreich wird, wie sie es sich erhoffen.

Trennung On-Demand und Bedarfsverkehre

Der vielleicht wichtigste Punkt, der uns auch wirklich am Herzen liegt, ist: Bitte denken Sie nicht, dass ein On-Demand-Verkehr einfach ein Anrufsammeltaxi in einem schicken neuen Kleid ist! Beide Verkehrsformen sind auf komplett unterschiedlichen Wegen entstanden.

Historische Entwicklung

Bedarfsverkehre im klassischen Sinn kennen wir alle seit mehr als 40 Jahren. Sei es Anrufsammeltaxi, Rufbus oder wie auch immer sie heißen, sie haben alle eines gemeinsam: Fahrplan und Haltestellen. Auch wenn sie nicht immer bedient werden. Die Betriebsform des Freien Flächenverkehrs, mit der On-Demand oft verwechselt oder gleichgesetzt wird, gibt es auch hier, jedoch beruht diese prinzipiell auf Haltestellen und Fahrplan.

Die neuen On-Demand Verkehre und ihre Softwareanbieter entstanden alle nach der bekannten Lissabon-Studie der OECD: https://www.itf-oecd.org/sites/default/files/docs/15cpb_self-drivingcars.pdf

Diese stammt aus 2015 und hat erst einmal nichts mit einer ÖPNV-Anbindung zu tun. Daher sind On-Demand-Verkehre vom Prinzip erst einmal völlig unabhängig unterwegs. Erst im Lauf der letzten Jahre stellte sich heraus, dass diese in der aktuellen Verkehrswelt ohne eine Einbindung in den ÖPNV bei weitem nicht so erfolgreich sein können wie erhofft.

Technische Details

Diese Entwicklung hat auch zur Folge, dass die Softwaresysteme nicht wirklich mit unseren althergebrachten Betriebsleitsystemen vergleichbar oder koppelbar sind. Wenn es keinen Fahrplan gibt, ist es schwer eine Anschlusssicherung herzustellen. Die Entwicklung virtueller Haltestellen war eine Kompromisslösung, um dem deutschen Personenbeförderungsgesetz Genüge zu tun. Die Einbindung einer Personalplanung kennen wir alle aus dem Busbetrieb, sie macht jedoch wenig Sinn, wenn der Verkehr von einem Subunternehmer gefahren wird.

Es macht  wenig Sinn, eine Software anzuschaffen, die sowohl althergebrachte Bedarfsverkehre als auch On-Demand-Verkehre disponieren kann. Es mag sein, dass sich Hersteller darauf einlassen, dies anzubieten. Aber mal ehrlich: Haben Sie für Ihren Bahnbetrieb und für Ihre Busbetriebe dasselbe Dispositionssystem und dieselbe Leitstelle?

Aus diesem Grund ist es wichtig, sich vor der Beschaffung Gedanken zu machen, wie die Betriebsform aussehen soll. Auch der Kunde will nicht bei jeder neuen Fahrt wieder überlegen, wie er dort genau zu verfahren hat. Hier geht Einfachheit vor.

Software as a Service und Kaufsoftware

Ein finanziell sehr wichtiger Aspekt ist die Beschaffungsmethode. Kauf oder Software as a Service (SaaS). Bitte beschäftigen Sie sich vorab eingehend mit diesem Thema. Nur wenige Förderprogramme unterstützen einen SaaS-Ansatz. Jedoch werden die On-Demand-Softwaresysteme eigentlich nur so angeboten. Daher ist es hier wichtig, dies vorab mit dem Fördermittelgeber abzustimmen und rechtliche Regelungen anzustreben, die SaaS rechtfertigen.

Wenn Sie diese grundlegenden Dinge beherrschen, dann werden Sie Freude an Ihren innovativen Verkehren haben. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an: info@geminiptc.com